Informationen

Hier findest du alle aktuellen Informationen zu Arbeitseinsätzen, der Jahreshauptversammlung und wichtigen Bekanntmachungen. Bleib informiert und sei immer up to date, damit wir gemeinsam unser Vereinsleben gestalten und unsere Gartenprojekte voranbringen können.

 

 

Stromabstellung im November 2025

Wir möchten darauf hinweisen, das wir im November 2025 an einem Tag den Strom in der Anlage zum Austausch eines Stromverteilers abstellen müssen!

Der genaue Termin wird noch auf unserer
Internetseite des Vereins bekannt gegeben
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Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher,
dass sich in Ihrer Kühlung keine verderblichen
Lebensmittel befinden!

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Arbeitseinsätze

Termine:

Ausleihen der Geräte zum Arbeiten in der Gartenanlage erfolgt jeweils am Samstag.

 02.08.2025

 16.08.2025

30.08.2025

 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Gerätehaus / Festwiese

Wo und welche Arbeiten nötig sind, erfahrt ihr von eurem Wegewart (siehe Aushang – Ansprechpartner).

Nicht angemeldete Pächter können leider nicht eingesetzt werden.

Ablösung Zähler & Wasser abstellen

ABLESUNG  E – / W – ZÄHLER

Samstag     01. November 2025   ab 10.00 Uhr Sonntag     02. November 2025   ab 10.00 Uhr

Die Anwesenheit der Pächter ist erforderlich bzw. zumindest der Zugang zu den Gärten durch einen Beauftragten sicherzustellen. 

Bitte die Erfassungskarten für E – / W – Zählerstand 

alt / neu und Arbeitsstunden bereithalten. 

Selbstableser bitte die Karten zeitgleich abgeben bzw. in den Vereinsbriefkasten einwerfen.

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Am Samstag den 01. Nov. 2025 ab 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr ist der erweiterte Vorstand im Vereinsgarten 118 für euch da, um Fragen und Probleme zu besprechen und sich für die geleistete Arbeit zu bedanken. 

Ein kleiner

 Imbiss sowie kalte und heiße Getränke

 stehen bereit. 

WASSER ABSTELLEN 

Sonntag     02. November 2023        12.00 Uhr

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Sicherheitshinweise - Stand April 2024
weitere Details

Für den Umgang mit Maschinen und Geräten zur Grün- und

Landschaftspflege.

 

1. Heckenscheren dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren,

Freischneider oder Motorsägen erst ab 18 Jahren bedient

werden.

Mit einer Motorsäge darf zudem nur Arbeiten, wer

gesundheitlich geeignet, sowie fachlich qualifiziert ist

(Kettensägeschein)

 

2. Maschinen und Geräte immer erst benutzen, nachdem sie auf

einwandfreien Zustand geprüft wurden. Sichtprüfung gilt vor

jedem Einsatz. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass alle

Einzelteile der Maschinen / Geräte festsitzen und während des

Arbeitens nicht wegschleudern können. Sollten sich doch Teile

lockern ist es wichtig, diese vor der Arbeit festzuziehen.

Die Schutzvorrichtungen sollten ebenfalls festmontiert sein.

Diese Vorrichtungen schützen nicht nur vor versehentlichen

Berührungen, sondern auch vor den wegschleudernden

Kieselsteinen, Ästen und anderen Fluggeschossen.

Überprüfung, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den

Geräten nur bei abgeschaltetem Motor durchführen – ggf.

Stecker ziehen

 

3. Wer mit einem motorgetriebenen Gerät arbeitet sollte immer

festes Schuhwerk tragen – nach Möglichkeit Sicherheitsschuhe.

Darüber hinaus kann das Tragen Gehörschutz, Schutzhelm,

Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe oder

Schnittschutzkleidung erforderlich sein.

 

4. Außerdem sollte man einen sicheren Stand haben, wenn man die

Maschine anwirft und anfängt zu arbeiten.

 

5. Arbeitsgeräte mit beiden Händen festhalten.

 

6. Motorsäge niemals über Schulterhöhe führen.

 

7. Alleinarbeiten mit der Motorsäge sind verboten – auch für

Profis. Mindestens eine weitere Person muss in Ruf- oder

Sichtverbindung stehen.

 

8. Es ist ebenso wichtig, dass der Geräteführer darauf achten muss,

dass in einem Umkreis von 15 m keine weiteren Personen

stehen. Die Verletzungsgefahr ist eindeutig zu groß, sodass der

Geräteführer die Verantwortung trägt.

 

9. Weiterhin ist darauf zu achten, dass sich Kinder oder Tiere

ebenfalls nicht in dem Umkreis aufhalten. Die Geräte bringen

eine enorme Leistung, sodass auch das zu Unfällen führen kann.

 

10. Der Genuss von Alkohol während der Arbeit ist untersagt.

Mit einem Tragegurt, der passend auf das Gerät abgestimmt ist, kann

man einen erhöhten Arbeitskomfort erhalten.

Die Hinweise gelten für alle organisierten Arbeitseinsätze innerhalb

des Kleingartenvereins und sind aus versicherungstechnischen

Gründen erforderlich.

Tierschutz im Gartenverein

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