Informationen
Hier findest du alle aktuellen Informationen zu Arbeitseinsätzen, der Jahreshauptversammlung und wichtigen Bekanntmachungen. Bleib informiert und sei immer up to date, damit wir gemeinsam unser Vereinsleben gestalten und unsere Gartenprojekte voranbringen können.
Stromabstellung im November 2025
Wir möchten darauf hinweisen, das wir im November 2025 an einem Tag den Strom in der Anlage zum Austausch eines Stromverteilers abstellen müssen!
Der genaue Termin wird noch auf unserer
Internetseite des Vereins bekannt gegeben
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Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher,
dass sich in Ihrer Kühlung keine verderblichen
Lebensmittel befinden!
Arbeitseinsätze
Termine:
Ausleihen der Geräte zum Arbeiten in der Gartenanlage erfolgt jeweils am Samstag.
02.08.2025
16.08.2025
30.08.2025
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Gerätehaus / Festwiese
Wo und welche Arbeiten nötig sind, erfahrt ihr von eurem Wegewart (siehe Aushang – Ansprechpartner).
Nicht angemeldete Pächter können leider nicht eingesetzt werden.
Ablösung Zähler & Wasser abstellen
ABLESUNG E – / W – ZÄHLER
Samstag 01. November 2025 ab 10.00 Uhr Sonntag 02. November 2025 ab 10.00 Uhr
Die Anwesenheit der Pächter ist erforderlich bzw. zumindest der Zugang zu den Gärten durch einen Beauftragten sicherzustellen.
Bitte die Erfassungskarten für E – / W – Zählerstand
alt / neu und Arbeitsstunden bereithalten.
Selbstableser bitte die Karten zeitgleich abgeben bzw. in den Vereinsbriefkasten einwerfen.
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Am Samstag den 01. Nov. 2025 ab 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr ist der erweiterte Vorstand im Vereinsgarten 118 für euch da, um Fragen und Probleme zu besprechen und sich für die geleistete Arbeit zu bedanken.
Ein kleiner
Imbiss sowie kalte und heiße Getränke
stehen bereit.
WASSER ABSTELLEN
Sonntag 02. November 2023 12.00 Uhr
Sicherheitshinweise - Stand April 2024
weitere Details
Für den Umgang mit Maschinen und Geräten zur Grün- und
Landschaftspflege.
1. Heckenscheren dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren,
Freischneider oder Motorsägen erst ab 18 Jahren bedient
werden.
Mit einer Motorsäge darf zudem nur Arbeiten, wer
gesundheitlich geeignet, sowie fachlich qualifiziert ist
(Kettensägeschein)
2. Maschinen und Geräte immer erst benutzen, nachdem sie auf
einwandfreien Zustand geprüft wurden. Sichtprüfung gilt vor
jedem Einsatz. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass alle
Einzelteile der Maschinen / Geräte festsitzen und während des
Arbeitens nicht wegschleudern können. Sollten sich doch Teile
lockern ist es wichtig, diese vor der Arbeit festzuziehen.
Die Schutzvorrichtungen sollten ebenfalls festmontiert sein.
Diese Vorrichtungen schützen nicht nur vor versehentlichen
Berührungen, sondern auch vor den wegschleudernden
Kieselsteinen, Ästen und anderen Fluggeschossen.
Überprüfung, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den
Geräten nur bei abgeschaltetem Motor durchführen – ggf.
Stecker ziehen
3. Wer mit einem motorgetriebenen Gerät arbeitet sollte immer
festes Schuhwerk tragen – nach Möglichkeit Sicherheitsschuhe.
Darüber hinaus kann das Tragen Gehörschutz, Schutzhelm,
Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe oder
Schnittschutzkleidung erforderlich sein.
4. Außerdem sollte man einen sicheren Stand haben, wenn man die
Maschine anwirft und anfängt zu arbeiten.
5. Arbeitsgeräte mit beiden Händen festhalten.
6. Motorsäge niemals über Schulterhöhe führen.
7. Alleinarbeiten mit der Motorsäge sind verboten – auch für
Profis. Mindestens eine weitere Person muss in Ruf- oder
Sichtverbindung stehen.
8. Es ist ebenso wichtig, dass der Geräteführer darauf achten muss,
dass in einem Umkreis von 15 m keine weiteren Personen
stehen. Die Verletzungsgefahr ist eindeutig zu groß, sodass der
Geräteführer die Verantwortung trägt.
9. Weiterhin ist darauf zu achten, dass sich Kinder oder Tiere
ebenfalls nicht in dem Umkreis aufhalten. Die Geräte bringen
eine enorme Leistung, sodass auch das zu Unfällen führen kann.
10. Der Genuss von Alkohol während der Arbeit ist untersagt.
Mit einem Tragegurt, der passend auf das Gerät abgestimmt ist, kann
man einen erhöhten Arbeitskomfort erhalten.
Die Hinweise gelten für alle organisierten Arbeitseinsätze innerhalb
des Kleingartenvereins und sind aus versicherungstechnischen
Gründen erforderlich.
Tierschutz im Gartenverein
